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Januar 2002 gibt es eine Verpflichtung das Angebot einer Website mit einem Impressum zu versehen, indem der Inhalteanbiter genannt wird. Der Artikel »Karten auf den Tisch« von Klaus Sakowski beschreibt Details.
Ein gecachter Artikel von der Computerwoche besagt:
Anders als bei der statischen Homepage, die keine geschäftlichen Angebote enthält, muss eine regelmäßig akutalisierte Website, die journalistisch aufgearbeitete Beiträge enthält oder auch nur einen Newsticker verwendet, ein Impressum haben. Es muss eine Anbieterkennzeichnung und einen für die Texte verantwortliche Person enthalten.
Damit müssen auch alle Weblogs mit einem Impressum versehen sein. Wiederholte Verstöße werden mit bis zu 250.000 Euro (!) geahndet. Erste Abmahnungen können aber schon mit 500-1000 Euro geahndet werden.
Die Abmahner freuen sich schon, denn sie können ja stellvertretend für die durch die Rechtsverletzung geschädigte Allgemeinheit Abmahnen und entsprechende Abmahngebühren einholen.
Posted by Oliver Wrede on 4.4.02; 20:29:11 Uhr
from the Info dept.
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