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Forum | 18.2.06; 15:15:03 Uhr
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Medienrechtler: "Wissenschaftler haben keine Zukunft im Urheberrecht"
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heise.de: »Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Uni Münster, sieht mit der geplanten Stärkung der Verwerterrechte im Rahmen der umstrittenen zweiten Stufe der Urheberrechtsreform Forschung und Lehre massiv bedroht. Der Professor stellte am gestrigen Freitag auf der Tagung Shapes of Things to Come – Die Zukunft der Informationsgesellschaft in Berlin anhand einer Reihe von Thesen dar, wieso "Wissenschaftler keine Zukunft im Urheberrecht haben".«
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Forum | 16.1.06; 22:10:36 Uhr
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Website informiert über Verbraucherrechte bei digitalen Produkten
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»Die im November vorigen Jahres vom Europäischen Verbraucherverband BEUC gestartete Website Consumers Digital Rights ist nun auch auf Deutsch verfügbar. Das teilt die Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Die Kampagne widmet sich vor allem der Frage, wo die Rechte der Verbraucher beim Umgang mit digitalen Produkten liegen. Die Nutzer sollen beispielsweise Antworten auf Fragen erhalten, ob sie von einer CD oder DVD, die ihnen gehört, eine Kopie machen können, um sie auf einem Autoradio abzuspielen, ob sie Sicherungskopien anfertigen oder MP3-Dateien erstellen können.
Auf der Website formulieren die Verbraucherschützer die Forderung, dass die Industrie aufhören solle, die privaten Verbraucher als "Kriminelle abzustempeln". "Wir bestreiten nicht, dass Produktpiraterie ein ernstzunehmendes globales Problem ist", räumen die Verbraucherschützer ein. Es sei aber nun an der Zeit, den Verbrauchern grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen und ihnen zu vermitteln, was sie mit ihrer digitalen Hardware und ihren digitalen Inhalten tun dürfen.« [via heise.de]
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Forum | 16.1.06; 22:09:37 Uhr
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Kostenloses Skript »Internetrecht« stark erweitert
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»Das kostenlos abrufbare Buch Internetrecht von Professor Thomas Hoeren steht nun in einer erweiterten Fassung zum Download bereit (PDF-Datei, 1,4 MByte). Die Erweiterung auf nunmehr 491 Seiten wurde durch eine "Fülle ergangener Urteile zum Recht der Neuen Medien" notwendig, heißt es in einer Mitteilung. Das fünfte Update berücksichtige rund 100 neue Gerichtsentscheidungen zum Domain-, Urheber- und E-Commerce-Recht. Dabei seien diverse Urteile zu den Rechten und Pflichten von Internetshop-Betreibern integriert worden.« [via heise.de]
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Forum | 20.8.05; 11:30:15 Uhr
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KSK treibt verstärkt Künstlersozialabgabe ein
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Die Künstlersozialkasse hat massive Finanzprobleme: und die Zahl der Versicherten steigt immer weiter. Die KSK versucht das Problem durch zwei Strategien in den Griff zu kriegen: a) Ablehnung von Mitgliedern durch Aberkennung des Künstlerstatus und b) verschärfte Eintreibung der in der Vergangenheit nachlässig gezahlten Künstlersozialabgabe durch verwertende Unternehmen.
Kaum einer weiß: Für die Verwertung künstlerischer Leistungen müssen 5,8 Prozent des Honorars als »Künstlersozialabgabe« an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Dies geschieht schon bei den klassischen Verwertungsformen im Bereich der Bildagenturen und Musikverlage. Im Prinzip gilt diese Abgabe aber für jede Form von Verwertung künstlerischer Leistung - also auch jede Art gestalterischer Tätigkeit.
Für die Abführung der KSK-Abgabe ist die Agentur verpflichtet - wenn sie eine GmbH ist (also eine verwertende juristische Person, die den »Künstler« beschäftigt). Im Falle von GbR ist die verwertende juristische Person der Auftraggeber.
Das Dilemma: Viele Auftraggeber wissen gar nicht, dass »Verwerter« sind und sie für Leistungen, die sie bei Freiberuflichen Designern und Agenturen mit GbR-Status eingekauft haben die 5,8 Prozent KSK-Abgabe zahlen müssen. Die KSK kann diese Beträge aber 5 Jahre rückwirkend geltend machen und hat -- wie das Finanzamt und andere Sozialversicherungsträger auch -- das Recht im Rahmen einer eigenen Betriebsprüfung zu ermitteln, welche Abgaben zu zahlen sind.
Das Vorgehen der KSK verunsichert Kunden, die in der Folge ihre Dienstleistungen bei GmbHs einkaufen werden. Mit anderen Worten: die eigentliche Klientel der KSK - kleine Freiberufler und Agenturen - wird diskriminiert. Kunden (und Freiberufler) erleben nicht selten ein böses Erwachen, wenn ein Prüfungsbescheid der KSK im Postfach liegt. Eigentlich wären die Rechts- und Steuerberater der Auftraggeber verpflichtet über diese Abgabepflicht zu informieren - die wenigsten Steuerberater oder Anwälte wissen aber von dieser KSK-Abgabe. Es spielt dabei KEINE Rolle ob der beauftragte Künstler/Designer selbst Mitglied in der KSK ist.
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Forum | 29.5.05; 10:03:59 Uhr
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Designers' Newsletter
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Der Pyramide-Verlag veröffentlicht seit einiger Zeit monatliche kostenlose Newsletter im PDF-Format zu Rechtsfragen im Bereich Design.
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Schutzrechte >
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Forum | 2.1.05; 21:32:56 Uhr
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Kostenloser Weblehrgang zum Patentrecht erweitert
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heise.de: Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Uni Münster hat in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Provendis seinen kostenlosen Online-Lehrgang zum Patentrecht um das Modul "Kooperation zwischen Hochschule und Wirtschaft" erweitert. Die neun Kapitel des neuen Kurses führen in die Gestaltung von Verträgen für Projekte zwischen Hochschulen und Unternehmen ein. Das Modul behandelt anhand praxisbezogener Beispiele schwerpunktmäßig Fragen zur Vergütung technischer Verbesserungsvorschläge und Möglichkeiten zur Verwendung von Patenten. Darüber hinaus widmet es sich beispielsweise Verfahren bei der Patenterteilung oder der freien Nutzung von Forschungsergebnissen durch Hochschulmitglieder.
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Schutzrechte >
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Forum | 14.10.04; 12:10:43 Uhr
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Gerichtsurteil verunsichert Webdesigner
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»Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 24. August 2004 (Az. 5 U 51/04) verstößt die Übernahme von Grafiken und Stylesheets auf die Website eines Konkurrenten nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Die Klägerin hatte eine Website online gestellt, die unter anderem drei Computergrafiken enthielt, die sie nach eigenen Angaben mit großem Aufwand bearbeitet und erstellt hatte. Insgesamt habe sie für die Erstellung der Grafiken und der Website einen Betrag von 15.000 Euro aufwenden müssen. Diese drei Bilder sowie die Stylesheets der Seite, also Schrift- und Farbkombinationen, fand die Klägerin auf der Website des Beklagten wieder, zu dem sie in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Die daraufhin eingereichte Unterlassungsklage wurde in erster Instanz vom Landgericht Bochum als unbegründet abgewiesen. Dieser Entscheidung folgten nun überraschend auch die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.«
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Forum | 21.4.04; 0:49:44 Uhr
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OLG Köln: Telefonnummer als Angabe zur Kontaktaufnahme
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»In seinem Urteil vom 13.02.2004, 6 U 109/03 hat das OLG Köln entschieden, dass Postanschrift unf eMail-Adresse alleine nicht ausreichen, um der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Nr. 2 TDG, nach dem der Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste Angaben bereitzuhalten hat, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, gerecht zu werden. Zumindest muss entweder eine Telefon- oder eine Telefaxnummer angegeben werden. Es spreche, so das Gericht, vieles dafür, dass die Angabe einer Telefonnummer unabdingbar erforderlich ist. Im entschiedenen Fall konnte diese Frage jedoch unbeantwortet bleiben, da die vom dortigen Diensteanbieter eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, jedenfalls keine "Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme" i. S. v. § 6 Nr. 2 TDG darstelle.« [via advoBLAWg]
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Schutzrechte >
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Forum | 21.4.04; 0:07:09 Uhr
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Museum meldet Bildrechte an
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Hier ist eine interessante Diskussion über Verwertungsrechte:
»Für ein (wissenschaftliches, nichtkommerzielles) Netzprojekt brauchen wir (sehr viele) alte Abbildungen (etwa 1.000 bis etwa 200 Jahre alt), die zum größten Teil aus Büchern eingescanned wurden. Nun bemühen wir uns schon bei den Verlagen um eine Erlaubnis, die Scans verwenden zu dürfen (was mühselig genug ist), doch jetzt hat auch eines der Museen, das im Besitz der Originalzeichnung ist, Rechte angemeldet und will Geld für die Veröffentlichung.«
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Beratungen >
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Forum | 16.3.04; 21:47:44 Uhr
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Per Mail: Anwalt für Industriedesigner in Potsdam
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Johannes-Martin Demuth per Mail: »Ich bin Rechtsanwalt im Potsdamer Centrum für Technologie und betreue unter anderem drei Industriedesigner in allen rechtlichen Fragen. Da es sich um Existenzgründer handelt, konnten günstige Pauschalen vereinbart werden. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich via e-mail und wir finden eine Lösung.«
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Schutzrechte >
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Forum | 13.1.04; 15:00:02 Uhr
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Rechte für Grafiker und Webdesigner
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Das Urheberrecht schafft die Grundlage, auf der eine wirtschaftliche Verwertung kreativen Schaffens möglich wird. (...)
Der Artikel befasst mit:
- Urheberrecht- Die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums
- Was ist Urheberrecht? - Am Anfang steht das Werk - Schutz bestimmter Leistungen
- Jede Nutzung bedarf gesonderter Genehmigung
- Persönliche Identifikation
- Entwürfe und
- Internationaler Schutz...
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Allgemeines >
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Forum | 1.11.03; 18:22:21 Uhr
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Vorsicht, unsicheres Terrain: Links und Haftungsfragen
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Lutz Lehmler: <cite>»Die Verwendung eines so genannten Disclaimers, also einem Hinweis auf eine fehlende Verantwortlichkeit für verlinkte Webinhalte, befreit den Verlinker nicht automatisch von jeder Haftung. Dies stellte das Landgericht (LG) Hamburg in einem oft falsch zitierten Urteil vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98) fest. Der Beklagte hatte auf seiner Webseite Links platziert. Über diese Links gelangte man zu Artikeln, die sich herablassend und ehrverletzend über den Kläger äußerten. Das Hamburger Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger. Denn der Beklagte habe sich nicht von den Inhalten distanziert. In dem Hinweis auf die fehlende Verantwortlichkeit für verlinkte Inhalte liege noch keine hinreichende Distanzierung zu den rechtswidrigen Inhalten.«</cite>
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Letzte Aktualisierung: Montag, 25. Februar 2002 um 13:13:10 Uhr
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